Betreff:
In Sachen Dietmar Dumke (Präsident AG Köln) |
In Sachen "Richter" Steinebach (AG Köln) |
In Sachen "Staatsanwaltschaft" Köln |
In Sachen Henriette Reker und Co.
Die Eingabe
wird in Kürze wieder freigegeben ...
Dietmar Dumke
(Präsident AG Köln)
"Richter"
Maurits Steinebach (AG Köln)
§ 226 BGB Schikaneverbot
Die
Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur
den Zweck haben kann, einem anderen Schaden
zuzufügen.
Artikel
1 Grundgesetz
BRD
Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte,
Grundrechtsbindung
(1)
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu
achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
staatlichen Gewalt.
(2)
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu
unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten
als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des
Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3)
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung,
vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als
unmittelbar geltendes Recht.
(1)
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein
demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2)
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird
vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch
besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden
Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3)
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige
Ordnung, die vollziehende Gewalt und die
Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4)
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung
zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum
Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
§ 81 Strafgesetzbuch BRD
Hochverrat gegen den Bund
(1)
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung
mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu
beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu
ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit
Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2)
In minder schweren Fällen ist die Strafe
Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
§
32 Strafgesetzbuch BRD Notwehr
(1)
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht
rechtswidrig.
(2)
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen
rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
§ 33
Strafgesetzbuch BRD
Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder
Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib,
Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die
Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig,
wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der
betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das
geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt
jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr
abzuwenden.
(1)
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib
oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem
Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt
ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen,
namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem
besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr
hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn
der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr
hinzunehmen hatte.
(2)
Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach
Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den
Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
Uber Files
Deutsche Lobbyisten im Dienste eines
US-Konzerns
Ein
Datenleck zeigt, wie Uber auch in Deutschland alles daran
setzte, Politik und Öffentlichkeit zu beeinflussen.
Unterstützung erhielt der Konzern von ehemaligen Politikern
und Wissenschaftlern.
Fachkundeprüfung Taxi-
und Mietwagen (Nachweis der Fachkunde)
Seit dem 02.08.2021 wird die bisherige Ortskenntnis
für Köln durch einen Fachkundenachweis ersetzt.
Aktuell werden die Voraussetzungen für die Ausstellung des
Fachkundenachweises geklärt und dann umgesetzt.
Bis dahin wird der Vollzug des Fachkundenachweis
zurückgestellt.
Klartext:
Man sorgt verfassungswidrig dafür, dass die
Vertreter von Uber rechtswidrig Personen befördern ...